Wir möchten Ihnen den Unterschied zwischen einem bei einer Versicherungsgesellschaft angestellten Versicherungsmitarbeiter, -Agenten oder Bankenversicherungsdienstes und einem unabhängigen Versicherungsmakler näher bringen:
DIE UNTERSCHEIDUNG
Ein angestellter Mitarbeiter bzw. Agent ist vom jeweiligen Versicherungsunternehmen beauftragt, die Versicherungsprodukte dieses einen Versichereres zu vertreiben. Er ist abhängig von den jeweiligen Entscheidungen der Fach- und Schadensabteilung und kann bzw. darf keine anderen Produkte vertreiben. Weiters ist er weisungsgebunden und muss die Interessen seines Dienstgebers, also dieser einen Versicherungsgesellschaft vertreten. Der Versicherungsvertreter hat also nur die Möglichkeit die Produkte einer einzigen Versicherung anzubieten, egal wer am Markt die Nase vorn hat.
Der Versicherungsmakler vertritt keine Versicherung, sondern die Interessen des Kunden. Hier liegt auch der große Unterschied. Durch diese Unabhängigkeit gewährt Ihnen der Versicherungsmakler die Auswahl aus dem gesamten Versicherungsmarkt. Der Versicherungsmakler wählt für Sie aus den besten Angeboten aus. Es wird Ihnen auch das Kleingedruckte richtig übersetzt und Sie gehen sicher, nur diejenige Versicherung angeboten zu bekommen, die Sie wirklich brauchen.
Der Auftrag
Die Beauftragung eines Maklers erfolgt nicht durch eine Versicherungsgesellschaft, sondern direkt durch den Kunden mittels Maklerauftrag. Diese Vollmacht berechtigt und verpflichtet den Makler, im Namen des Kunden dessen Interessen zu verfolgen. Der Versicherungsmakler vergleicht unter den Versicherungen, die Produktvielfalt und die Prämien, da nicht immer die günstigste Versicherung auch die Beste sein muss.