Ein unerwarteter Wintereinbruch, zu spät gewechselte Reifen, und das Chaos ist perfekt: Im Durchschnitt erhöht sich das Unfallgeschehen laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) an solchen Tagen um mehr als das Doppelte.
Verena Pronebner, Juristin beim Automobil-Club ÖAMTC illustriert: „Wie ein ÖAMTC-Test gezeigt hat, ist der Bremsweg von Sommerreifen auf Schneefahrbahn doppelt so lang wie mit Winterreifen. Außerdem können Sommerreifen auf Schneefahrbahn nur ein Viertel der Traktionskraft von Winterreifen auf den Boden bringen.“
Um derartigen Szenarien vorzubeugen, sieht das Kraftfahrgesetz (KFG) für solche Wetterverhältnisse seit heuer ausdrücklich einer Winterreifenpflicht vor. Die Winterausrüstungspflicht gilt je nach Kfz-Typ von 1. November bis 15. März oder 15. April.
Exekutive kann jederzeit entsprechende Ausrüstung verlangen
Allerdings herrschen auf vielen Straßen in Österreich oft schon vorher winterliche Verhältnisse. Zahlreiche Autofahrer sind deshalb verunsichert, ob sie nun mit Sommerreifen auf Winterfahrbahn unterwegs sein dürfen oder nicht.
„Grundsätzlich soll man, auch wenn die gesetzliche Winterausrüstungspflicht zeitlich bedingt noch nicht gilt und keine Geldstrafe droht, niemals mit Sommerreifen auf schneebedeckten Straßen fahren“, erklärt Pronebner. „Außerdem kann die Exekutive jederzeit die Winterausrüstungspflicht bzw. Schneekettenpflicht für bestimmte Strecken verhängen.“ Dann muss das Auto jedenfalls winterfit gemacht werden.
Bis zu 5.000 Euro Strafe
Wer seinen fahrbaren Untersatz ab dem 1. November auf Eis-, Matsch- oder Schneefahrbahn nicht entsprechend ausgerüstet hat, muss zumindest mit einem Organmandat in der Höhe von 35 Euro rechnen. Gefährdet man zusätzlich noch andere Verkehrsteilnehmer, drohen theoretisch sogar bis zu 5.000 Euro Strafe.