Es gibt kaum ein Gebiet, wo es so schwierig und mit so vielen Unwägbarkeiten verbunden ist, seine Schadensersatzansprüche durchzusetzen, wie bei einem Skiunfall. Ohne Rechtschutzversicherung ist das sehr riskant!“ so Direktor Mag. Ingo Kaufmann der D.A.S. Österreichische Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs AG
Langwierige Schadenersatzverfahren
Der Grund: Verfahren nach Skiunfällen sind langwierig und können teuer kommen, wenn zum Beispiel Zeugen des Unfalls nicht in Österreich wohnen und zur Verhandlung gebracht oder im Ausland einvernommen werden müssen. Die Kosten erreichen schnell die Höhe des Streitwertes, 10.000 bis 15.000 Euro sind da keine Seltenheit.
Dass die Verfahren komplizierter sind als beispielsweise die Abwicklung von Unfällen im Straßenverkehr hat mehrere Gründe, sagt Kaufmann: „Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, wie man sich auf Skipisten verhalten muss, sondern nur die zehn sogenannten FIS-Regeln, aber das sind keine gesetzlichen Normen, sondern in einem Rechtsstreit höchstens ein Beurteilungsmaßstab.“
Schwammige Vorrangregelungen
Diese Regeln sind äußerst allgemein gehalten – dass man Rücksicht auf andere nehmen und den Pistenverhältnissen und dem eigenen Können entsprechend fahren muss – und enthalten nur ein paar schwammige Vorrangregelungen, keine präzisen Vorgaben.
Der Rechtsschutzexperte: „Und das ist der Maßstab, an dem ein Richter beurteilen können soll, wen das Verschulden an einem Unfall trifft! Das ist in der Praxis kaum möglich. Es findet zwar ein so genannter Lokalaugenschein statt, bei dem der Richter die örtlichen Verhältnisse begutachtet. Das passiert bei Verkehrsunfällen und das gibt es auch auf der Skipiste – aber wann findet man dort schon die gleichen Verhältnisse vor wie zum Zeitpunkt des Unfalles? Die sind nie identisch.“
Geschädigter hat die Beweislast
Zudem unterscheiden sich meist auch die Zeugenaussagen sehr deutlich voneinander, weil man sich über der Baumgrenze und auf den breiten Pisten kaum orientieren kann – und alle diese Probleme erhöhen das Prozessrisiko für das Opfer des Unfalls, schließlich muss der Geschädigte die Rechtswidrigkeit und das Verschulden des Anderen beweisen.
Kaufmann: „Ich habe öfter Urteile gelesen, in denen gestanden ist, dass der Sachverhalt nicht festgestellt werden konnte und deswegen das Klagebegehren abgewiesen werden musste. Dann musste das Opfer, das schon den Schaden hat, auch noch die Kosten übernehmen. So gesehen ist es fast unverzichtbar, eine Rechtsschutzversicherung für den Skiurlaub abzuschließen.“
Das gilt auch deswegen, weil es sich bei den Skiunfällen sehr oft um „internationale“ Unglücksfälle handelt, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit ist einer der Beteiligten ein Ausländer. Die Klage erfolgt dann meist am Wohnsitz des Schuld tragenden Skifahrers, verhandelt wird aber nach dem Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist, also nach österreichischem Recht.
Druck in Richtung Vergleich
Ingo Kaufmann: „Dann muss zum Beispiel ein deutscher oder holländischer Richter österreichisches Recht anwenden, damit haben die Juristen keine Freude. Das führt dazu, dass ein gewisser Druck in Richtung Vergleich entsteht – und in der Situation ist die Hilfe einer Rechtsschutzversicherung von Bedeutung, weil man diesem Druck mit anwaltlicher Hilfe nicht so leicht nachgeben muss.“